Absolut reine Luft - wir machen es möglich

Wir planen und bauen leistungsfähige und wartungsarme Anlagen zur Reinigung von Öl-Nebel, Öl-Rauch und Staub wie er bei vielen Fertigungsprozessen in der metall- und kunststoffverarbeitenden Industrie entsteht.

  

Vorschriften beim Einsatz von Kühlschmierstoffen

Gesetzliche Vorschriften:

  • BImSchG / TA Luft
  • GefStoffV
  • ArbStättV
  • TRGS 402 / TRGS 403 / TRGS 420 / TRGS 500 / TRGS 555 / TRGS 611
  • TRGS 900 – „Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz – Luftgrenzwerte“
  • TRGS 901 – „Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am  Arbeitsplatz“

Sonstige Vorschriften:

  • BGR 121 – „Arbeitsplatzlüftung“
  • BGR 143 – „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Umgang mit Kühlschmierstoffen“

  

Grenzwerte für Kühlschmierstoffe

Seit dem 01.01.2005 ist die „neue“ GefStoffV in Kraft:

  • weg von den MAK - / TRK - Werten
  • Festlegung von AGW – Werten (Arbeitsplatzgrenzwerte)
  • für KSS noch keine Grenzwerte festgelegt


Wegen der fehlenden rechtlichen Grundlage dient als Orientierung:

  • MAK – Wert: 10 mg/m³ (Summe aus Aerosol und Dampf)
  • Absaugung mit Reinluftrückführung in den Arbeitsbereich:
  • Grenzwert: 2 mg/m³ (Summe aus Aerosol und Dampf)

Was ist für eine gute Absaugung notwendig?

  • möglichst vollständige Einhausung bzw. Kapselung der Werkzeugmaschinen
  • ausreichender Unterdruck im Maschinengehäuse bzw. im Arbeitsraum der Maschine (Einhausung / Kapselung)
  • ausreichende Strömungsgeschwindigkeiten, bzw. nach „Innen“ gerichtete Strömung (Sperrluftströmung), an den Türen und / oder an den Be- und Entladeluken der Maschine ->  im geöffneten Zustand
  • dabei können nur Öffnungen berücksichtigt werden, die ständig offen sind oder ständig geöffnet werden.

  

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