Absolut reine Luft - wir machen es möglich
Wir planen und bauen leistungsfähige und wartungsarme Anlagen zur Reinigung von Öl-Nebel, Öl-Rauch und Staub wie er bei vielen Fertigungsprozessen in der metall- und kunststoffverarbeitenden Industrie entsteht.
Vorschriften beim Einsatz von Kühlschmierstoffen
Gesetzliche Vorschriften:
- BImSchG / TA Luft
- GefStoffV
- ArbStättV
- TRGS 402 / TRGS 403 / TRGS 420 / TRGS 500 / TRGS 555 / TRGS 611
- TRGS 900 – „Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz – Luftgrenzwerte“
- TRGS 901 – „Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz“
Sonstige Vorschriften:
- BGR 121 – „Arbeitsplatzlüftung“
- BGR 143 – „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Umgang mit Kühlschmierstoffen“
Grenzwerte für Kühlschmierstoffe
Seit dem 01.01.2005 ist die „neue“ GefStoffV in Kraft:
- weg von den MAK - / TRK - Werten
- Festlegung von AGW – Werten (Arbeitsplatzgrenzwerte)
- für KSS noch keine Grenzwerte festgelegt
Wegen der fehlenden rechtlichen Grundlage dient als Orientierung:
- MAK – Wert: 10 mg/m³ (Summe aus Aerosol und Dampf)
- Absaugung mit Reinluftrückführung in den Arbeitsbereich:
- Grenzwert: 2 mg/m³ (Summe aus Aerosol und Dampf)
Was ist für eine gute Absaugung notwendig?
- möglichst vollständige Einhausung bzw. Kapselung der Werkzeugmaschinen
- ausreichender Unterdruck im Maschinengehäuse bzw. im Arbeitsraum der Maschine (Einhausung / Kapselung)
- ausreichende Strömungsgeschwindigkeiten, bzw. nach „Innen“ gerichtete Strömung (Sperrluftströmung), an den Türen und / oder an den Be- und Entladeluken der Maschine -> im geöffneten Zustand
- dabei können nur Öffnungen berücksichtigt werden, die ständig offen sind oder ständig geöffnet werden.
